Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage
…Der Bau der Atomanlage fällt unter das Gesetz zu dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (sog. Espoo-Konvention), bisher ist nicht bekannt, ob es in irgendeiner Form Konsultationen mit der Bundesregierung gegeben hat. …
Weiterlesen in Bundestag-Drucksache Nr. 17/12178