Antwort der Bundesregirung auf kleine Anfrage
Wie bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12931 dargelegt, weisen die Notkühlstränge im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen B und C gegenüber allen anderen sieben deutschen AKW, die derzeit noch im Leistungsbetrieb sind, eine Abweichung auf. Sie sind nicht nach dem Ansatz viermal 50 Prozent der erforderlichen Nachwärmeabfuhrkapazität ausgelegt, sondern dreimal 100 Prozent.
Weiterlesen Bundestag-Drucksache Nr. 17/1430