Antwort auf Kleine Anfrage
Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde unter anderem beschlossen, gegen Übertragung betreffender Finanzmittel die Verantwortung für die Atommüll-Zwischenlagerung sukzessive von den Atomkraftwerke (AKW) betreibenden Energieversorgungsunternehmen an den Bund zu übergeben. … Zu den genauen Umständen der BGZ-Gründung und Personalübernahme sowie dem weiteren Verlauf der Zwischenlagerübergabe haben sich Fragen ergeben.
Weiterlesen Bundestag Drucksache 18/127681919