Fachgespräch vom 18.03.2013
Darum ging es
In Europa ist die Haftung und Deckungsvorsorge in Bezug auf Atomunfälle trotz gemeinsamer internationaler Abkommen sehr unterschiedlich geregelt. Dies betrifft insbesondere die in den jeweiligen Ländern geltende Höhe für Haftung und Deckungsvorsorge. Während beispielsweise die Betreiberhaftung in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt ist, liegt das Limit in Frankreich bei rund 91 Millionen Euro. Aber auch hierzulande gilt die unbegrenzte Haftung in Ausnahmefällen nicht.
Anlässlich der aus der Fukushima-Katastrophe gewonnenen Erkenntnisse und einer geplanten EU-Initiative für neue Atomhaftungsregelungen wollten wir auf den Prüfstand stellen, welcher Handlungsbedarf sich aus bestehenden Diskrepanzen, Ausnahmeregelungen und überkommenen Annahmen ergibt und welche Handlungsmöglichkeiten für Deutschland bestehen.
Hinsichtlich der von den AKW-Betreibern zu leistenden Vorsorge besteht neben dem Haftungsbereich noch auf einem weiteren Feld Reformbedarf: Bei den Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung der Atomkraftwerke. Insbesondere wollten wir erörtern, ob die Rückstellungen hoch genug sind zur Deckung der zu erwartenden Kosten und im Ernstfall überhaupt zur Verfügung stehen. Damit einhergehend haben wir Reformoptionen für mehr Transparenz und zur Insolvenzsicherung der Atomrückstellungen vor dem Hintergrund von Erfahrungswerten und verbleibenden Restlaufzeiten diskutiert.
Die Beiträge
Atomhaftung, Teil 1 – Rechtlicher Sachstand, Probleme und Weiterentwicklung
Dieter Majer
Ehemaliger Unterabteilungsleiter für Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium:
Vortrag Risiken europäischer Atomkraftwerke – die reale Herausforderung des bestehenden Atomhaftungsrechts
Dirk Harbrücker
Deutsche Kernreaktor Versicherungsgemeinschaft
Sachstand und nationale Reformoptionen im internationalen Kontext
Freigabe zur Folienveröffentlichung noch ausstehend…
Dr. Georg Bucholz
Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Collegen
Vorstellung des Atomhaftungsgutachtens im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsgutachten deckt deutliche Missstände bei Atomhaftung auf
Atomhaftung, Teil 2 – Politischer Sachstand und Weiterentwicklung
Rebecca Harms MdEP Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament
Atomhaftung in der EU – Diskussionsstand in Brüssel
Vortrag wurde frei und ohne Folien gehalten
Dr. Lars Jaeger
Alternative Beta Partners AG
Alternative Ansätze der Risikoabsicherung – neue Wege zu den Kapitalmärkten
Rückstellungen der AKW-Betreiber
Bettina Meyer Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
Thematische Einführung und Reformkonzept zur Steigerung von Transparenz und Insolvenzsicherung der Nuklearrückstellungen
Prof. Dr. Wolfgang Irrek
Hochschule Ruhr West
Reformbedarf und heutige Realisierungschancen verschiedener Reformansätze
Dr. Dörte Fouquet
Kanzlei Becker, Büttner, Held
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Reform der Nuklearrückstellungen