Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung
Kleine Anfrage im Bundestag: Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
In Nachbarstaaten wie in Polen, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden sind Zulassungsverfahren im Gang bzw. werden vorbereitet, um atomrechtliche Anlagen zu genehmigen. Bestandteil dieser Verfahren ist auch eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, an der sich die deutsche Öffentlichkeit beteiligen kann. Diese ist gemäß Espoo-Konvention bzw. Aarhus-Konvention in Grundzügen geregelt, allerdings ergeben sich beim praktischen Vollzug und der Einbeziehung der deutschen Öffentlichkeit in verfahrensrechtlicher Hinsicht viele Fragen. Insbesondere ist zu klären, welche Rolle die Bundesregierung in solchen Verfahren einnimmt.
weiterlesen in Bundestag-Drucksache Nr. 17/9832
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