Am 5. Oktober startete ein neuer Transport von hunderten Tonnen abgereichertem Uran aus der Atomfabrik in Gronau nach Russland. Zur Zulässigkeit dieser Atommüll-Exporte haben meine Bundestagsfraktion und ich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rechtswidrigkeit dieser Transporte belegt. Konkret geht es um einen Verstoß der Bundesregierung gegen die Russland-Sanktionen der EU bei der Exportgenehmigung nach Dual-Use-Verordnung, denn das abgereicherte Uran kann zur Produktion uranhaltiger Munition verwendet werden.
Gutachten zur Zulässigkeit von Exportgenehmigungen für Uran von Deutschland nach Russland
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