Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1und des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld
Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die im Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird….
Weiterlesen Bundestag-Drucksache 18/4887