taz
Die Bundesregierung will Konzerne doch nicht sofort verpflichten, Verantwortung für ihre Altlasten zu übernehmen. Das empört die Oppostion….
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Die Bundesregierung will Konzerne doch nicht sofort verpflichten, Verantwortung für ihre Altlasten zu übernehmen. Das empört die Oppostion….
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wendland-net
Der Bundestag beschäftigte sich am Montag erstmalig mit dem Gesetzesenwurf zu Haftungsfragen für die Rückbau- und Entsorgungskosten im Atombereich.
Die Expertenanhörung, so Kotting-Uhl, habe auch deutlich gemacht, dass “der im Kern sinnvolle und notwendige Gesetzentwurf” Lücken habe, die kurzfristig ausgebessert werden können und müssen.“
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Zu Protokoll gegebene Rede
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir befassen uns heute mit dem Nachhaftungsgesetz. Es regelt die Frage, wer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Atomkraftwerksbetreibern für die Kosten von Rückbau ihrer AKW und Endlagerung ihres Atommülls haftet. Diese Regelung ist keine Aufgabe der inzwischen installierten „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“. …
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Sylvia Kotting-Uhls Beteiligung
siehe PDF-Datei
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Pressemitteilung
Anlässlich des Hilfspakets der japanischen Regierung für die havarierte Atomanlage Fukushima erklärt Sylvia Kotting-Uhl, Sprecherin für Atompolitik:
Diese Hilfsmaßnahme ist eine längst überfällige Reaktion auf das konstante Versagen des Betreibers TEPCO. Bereits zu Beginn des Unfalls hat TEPCO die Situation nicht in den Griff bekommen und daran hat sich auch zweieinhalb Jahre …
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Brief an EU-Kommissar Oettinger, die Konsultation der Europäischen Kommission zur Haftungsfrage von Atomkraftwerken betreffend
Sehr geehrter Herr Kommissar Oettinger,
mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Europäische Kommission am 30. Juli 2013 die öffentliche Konsultation zur Haftungsfrage von Atomkraftwerken gestartet hat. Ich begrüße zwar das Problembewusstsein der Europäischen Kommission in dieser Hinsicht, halte die Einbindung …
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Fachgespräch vom 18.03.2013
Darum ging es
In Europa ist die Haftung und Deckungsvorsorge in Bezug auf Atomunfälle trotz gemeinsamer internationaler Abkommen sehr unterschiedlich geregelt. Dies betrifft insbesondere die in den jeweiligen Ländern geltende Höhe für Haftung und Deckungsvorsorge. Während beispielsweise die Betreiberhaftung in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt ist, liegt das Limit in Frankreich bei …
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Den Preis für einen atomaren GAU zahlen immer die Opfer. Niemals können solche Opfer für ihre physischen und psychischen Schäden umfassend entschädigt werden. Das rechtfertigt aber keinesfalls die skandalös niedrigen Deckungsvorsorgen in der EU. Angesichts der Atomkatastrophe von Fukushima haben wir untersuchen lassen, welche Missstände vorliegen und welcher Handlungsbedarf sich aus überkommenen Annahmen und Ausnahmeregelungen …
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18. März 2013 in Berlin
Fachgespräch
Atomhaftung und Rückstellungen der AKW-Betreiber
von 10:00–16:45 in Berlin
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