Stuttgarter Zeitung.de
Bundestag und Bundesrat beschließen noch in dieser Woche ein Gesetz, das die Haftung der Energieversorger beim Ausstieg aus der Atomenergie beschränkt.
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Bundestag und Bundesrat beschließen noch in dieser Woche ein Gesetz, das die Haftung der Energieversorger beim Ausstieg aus der Atomenergie beschränkt.
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all-in.de
….Das Bundeswirtschaftsministerium räumt in einer dem “Handelsblatt” vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Grünen ein, für die geplanten Gesetze zu Neuregelungen bei Rückbau und Entsorgung im Nuklearbereich liege ein abgestimmter Zeitplan “derzeit noch nicht vor”….
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Frankfurter Allgemeine
Eon will sein Geschäft aufspalten. Kann der angeschlagene Energiekonzern sich damit aus der Haftung für Atom-Altlasten stehlen?…
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Südwest Presse
Die grüne Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl hat die Auflösung der EnBW-Aktionärsvereinbarung zwischen Land und dem Zweckverband OEW als richtigen Schritt begrüßt. Mit der aktionärsrechtlichen Trennung der beiden Haupteigentümer werde verhindert,…
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wendland-net
Der Bundestag beschäftigte sich am Montag erstmalig mit dem Gesetzesenwurf zu Haftungsfragen für die Rückbau- und Entsorgungskosten im Atombereich.
Die Expertenanhörung, so Kotting-Uhl, habe auch deutlich gemacht, dass “der im Kern sinnvolle und notwendige Gesetzentwurf” Lücken habe, die kurzfristig ausgebessert werden können und müssen.“
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Zu Protokoll gegebene Rede
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir befassen uns heute mit dem Nachhaftungsgesetz. Es regelt die Frage, wer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Atomkraftwerksbetreibern für die Kosten von Rückbau ihrer AKW und Endlagerung ihres Atommülls haftet. Diese Regelung ist keine Aufgabe der inzwischen installierten „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“. …
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