Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung
Laut Bundesregierung werden derzeit als Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsanforderungen die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager verbessert. Unter dem Begriff der Sicherung von Atomanlagen versteht man im Unterschied zur Sicherheit den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, also beispielsweise Wachschutzmaßnahmen. Umgangssprachlich werden Sicherungsmaßnahmen oft auch als Terrorschutz …